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Die Führerscheinausbildung der Klasse A1
ermöglicht es, Leichtkrafträder bis 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS) zu fahren I Der Erwerb ist ab einem Mindestalter von 16 Jahren möglich
Die Führerscheinausbildung der Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung bis zu 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg I Das Mindestalter für den Erwerb beträgt 18 Jahre I Mit diesem Führerschein kann man nach zwei Jahren Fahrpraxis eine Aufstiegsprüfung ablegen, um den unbeschränkten Motorradführerschein der Klasse A zu erhalten.
![Motorcycle School_edited.jpg](https://static.wixstatic.com/media/59fc2a_dea6b24765064583b23f48493141c70e~mv2.jpg/v1/fill/w_552,h_432,al_c,q_80,usm_0.66_1.00_0.01,enc_avif,quality_auto/Motorcycle%20School_edited.jpg)
Die Führerscheinausbildung der Klasse A ("offen") berechtigt zum Führen aller Krafträder, unabhängig von Hubraum und Leistung I Der Erwerb ist ab einem Mindestalter von 24 Jahren möglich (direkter Zugang), oder bereits ab 20 Jahren, wenn man seit mindestens zwei Jahren den A2-Führerschein besitzt (Aufstiegsprüfung).
![Motorcycle Racetrack_edited.jpg](https://static.wixstatic.com/media/59fc2a_754f5a77a4d14c38bddc769721c5f912~mv2.jpg/v1/fill/w_590,h_432,al_c,q_80,usm_0.66_1.00_0.01,enc_avif,quality_auto/Motorcycle%20Racetrack_edited.jpg)
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